1 Hintergrund
1.1 Wilder Osten
Ich war gestern in einem Entwicklungsland, in welchem es keinerlei Regeln zu Fahrzeugherstellung und keine Straßenverkehrsordnung gibt. Auf den Straßen gab es keine Beschilderung, dafür jederzeit tiefe Schlaglöcher. Es galt das Recht des Stärkeren, wenige Reiche rasten mit großen geländegängigen Fahrzeugen über die Schlaglöcher hinweg, die meisten andern umkurvten diese vorsichtig mit alten stinkenden Autos. Die Autos hatten keine Nummernschilder und Gurte, es gab keinen TÜV, schwere Unfälle mit Fahrerflucht waren die Regel und blieben straflos. Das totale, gefährliche Chaos. Ab und zu, wenn zuviele Tote in der Zeitung standen, wurde gefordert, die Straße dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Aber Gesetze welche die Folgen der technischen Entwicklung berücksichtigten gab es keine, es wurde behauptet, die Regeln gegen die Kriminalität aus der Zeit vor der Erfindung des Automobils reichten aus. Wagte es jemand vorzuschlagen, man solle die Autohersteller regulieren, eine Straßenverkehrsordnung verabschieden, TÜV und Straßenpolizei einführen, dann kam das Totschlagargument: man sei ein freies Land, hier gebe es Freie Fahrt für freie Bürger.
1.2 Zivilisation
Zur Erinnerung: es heißt Freie Fahrt für freie Bürger, nicht Rücksichtsloses Rasen für ungehemmte Vandalen. In Deutschland ist es möglich, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zu fahren, nicht weil wir keine Regeln hätten, sondern weil wir eine hochzivilisierte regelbasierte Ordnung haben, in welcher die Regulierung von Fahrzeugen und mit der Strassenverkehrsordnung für Fahrzeugführer eng verzahnt ist. Zum Beispiel müssen Hersteller Gurte einbauen, und Fahrzeuginsassen müssen Gurte anlegen. Hersteller müssen Qualitätsanforderungen für Reifen erfüllen, und Fahrzeughalter müssen bei Schnee Winterreifen fahren. Menschen aus autoritären regellosen Willkürsystemen kennen und verstehen das nicht. Ihnen kann Propaganda die Gurtpflicht, Winterreifenpflicht etc. leicht als Freiheitseinschränkung denunzieren.
1.3 Kommunikation
Ja, ich spreche von den technischen Folgen des Internets, der sozialen Netzwerke, des Smartphones und der sogenannten Künstlichen Intelligenz. Hierzu haben wir keine hochzivilisierte Gesetzgebung, sondern es herrscht Rechtlosigkeit, Rücksichtslosigkeit und Straffreiheit, kurz das Recht des Stärkeren.
„Das Internet ist für uns alle Neuland“, sagte Angela Merkel noch 2013, 24 Jahre nach dessen Erfindung. 2023, nochmal zehn Jahre später, kaufte der Oligarch Elon Musk zusammen mit russichen Oligarchen die internationale und unregulierte Diskussionsplattform twitter und setzt unter dem Slogan “Free speech” die totalitäre Kontrolle des Monopolisten in sozialen Netzwerken durch: er alleine definiert - willkürlich und intransparent - die Regeln der Diskussion und wer was zu sehen bekommt. Musk amnestierte rechts-extreme Konten und die von ihm geförderten menschlichen und technischen Trolle überschwemmen die in “X” umbenannte Platform mit Desinformation, Hass und Hetze.
Das falsche Versprechen von “free speech” entpuppte sich als offener Versuch, politischer Einflussnahme, dem Versuch in den USA den krimimellen Umstürzler Donald Trump an die Macht zu bringen und die amerikanische Demokratie zugunsten einer Milliardärs-Oligarchie abzuschaffen (Projekt 2025).
Dass es Handlungsbedarf gibt, zeigt die Initiative Jeder Mensch des Juristen und Autor Ferdinand von Schirach, die mit der Petition Für neue Grundrechte in Europa eine “Utopie für Europa” formuliert. Sie schlägt als einen von sechs Grundrechts-Artikeln vor:
Artikel 4 – Wahrheit Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Diese begrüßenswerte Initiative aus der Zeit vor dem offenen Krieg Russlands gegen die Ukraine und gegen ganz Europa springt zu kurz, denn zersetzender Desinformation ist ein durch die Belohnungsmechanismen sozialer Netzwerke gefördertes Massenphänomen und der vorgeschlagene Grundrechts-Artikel würde nicht einmal Lügen von Politikern vor einer Wahl sanktionieren, siehe [Kinderkrankenhaus Okhmatdyt].
1.4 Freie Meinungsäußerung
In Deutschland gibt es keine “free-speech”-Tradition, sondern das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nach den Erfahrungen des Dritten Reichs soll niemand für seine Meinung verfolgt werden, ins Gefängnis müssen. Aber es gibt Grenzen. Wie alle Rechte wird das Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen gegen andere Rechte: das Recht nicht beleidigt oder verleumdet zu werden, das Recht, nicht plötzlich auf der Strasse von einem politischen Mob überfallen zu werden, das Recht, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln, zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz der Allgemeinheit. Wer dem Feind Militärgeheimnisse verrät, kann sich nicht auf freie Meinungsäußerung berufen.
Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft (GG Artikel 5)
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
1.5 Grenzen der Meinungsäußerung
Die Freiheit der Meinungsäußerung wird in Deutschland eingehegt durch verschiedene StGB Straftatbestände, die unserem friedlichen Zusammenleben dienen: Landfriedensbruch (§ 125), Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126), Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a), Volksverhetzung (§ 130), Anleitung zu Straftaten (§ 130a), Gewaltdarstellung (§ 131), Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138), Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142), Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (§ 145), Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (§ 145a), Verstoß gegen das Berufsverbot (§ 145c), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d), Beleidigung (§ 185), Üble Nachrede (§ 186), Verleumdung (§ 187), Verhetzende Beleidigung (§ 192a), Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201), Nötigung (§ 240), Bedrohung (§ 241), Politische Verdächtigung (§ 241a), Betrug (§ 263), Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268), Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284), Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285), um die wichtigsten zu nennen.
Auch im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gibt es Paragraphen, welcher der beliebigen Meinungsäußerung Grenzen auferlegen könnten:
Unerlaubte Ansammlung (§ 113):
- Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.
- Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Aufforderung rechtmäßig ist.
- Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Hier ist allerdings unklar, ob sich das auch auf virtuelle Versammlungen bezieht.
Belästigung der Allgemeinheit (§ 118):
- Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
- Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Hier ist allerdings unklar, ob sich hieraus Grenzen der Meinungsäußerung ableiten lassen, denn GG Artikel 5 Absatz 1 wird im folgenden nicht erwähnt:
Einschränkung von Grundrechten (§ 132):
- Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Vielleicht ist eine Erwähnung von GG Artikel 5 Absatz 1 aber schlicht nicht nötig, denn das Grundgesetz sieht kein Recht auf Lüge vor.
Diese Regeln stammen aus einer Zeit, zu der es noch keine soziale Netzwerke gab, also keine Reichweiten für nicht-Journalisten, Möglichkeiten zu virtuellen Versammlungen, Flash-Mobs u.ä.
1.6 Versammlungsfreiheit
Es gibt es einen Unterschied zwischen privater, halb-öffentlicher und öffentlicher Meinungsäußerung, präziser zwischen privater, halb-öffentlicher und öffentlicher Reichweite.
Während wir traditionell die Freiheit der privaten Meinungsäußerung weitgehend schützen (Briefgeheimnis) gibt es für die öffentliche Meinungsäußerung strafbewerte Auflagen: versammeln darf man sich, aber nur ohne Waffen. Eine Versammlung in geschlossenen Räumen (= begrenze Teilnehmerzahl) muss nicht angemeldet werden, eine Versammlung unter freiem Himmel hingegen muss wegen der potentiell unbegrenzten Teilnemerzahl 48 Stunden vorher angemeldet werden, ausgenommen sind Spontanversammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes grenzt jeweils für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen “befriedeten Bezirk“ ab, in dem Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind.
Diese ausgewogenen Regelungen erlauben die freie Meinungsäußerung und gewährleisten die Sicherheit im öffentlichen Raum (sofern sie angewendet werden).
1.7 Pressefreiheit
Die Demokratie lebt von der Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative sind getrennt. Die freie Presse übernimmt in der Demokratie die Rolle der vierten Gewalt: der öffentlichen Kontrolle. Deshalb gibt es in Deutschland Pressefreiheit: das Recht der Presse, unzensiert und weitgehend unbehindert recherchieren und veröffentlichen zu dürfen. Mit diesem Recht auf öffentliche Reichweite gehen Pflichten einher: die Pflicht zur journalistischen Sorgfalt und Neutralität, die Pflicht zur Trennung von Berichterstattung und Kommentar:
“Die strikte Trennung von Information und Kommentar, die heute zum Ethos aller soliden Blätter und Sender gehört, musste den Journalisten in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg erst wieder mühsam anerzogen werden. Objektivität und Überparteilichkeit waren ihnen während des Nationalsozialismus gründlich abgewöhnt worden. Diese Prinzipien aber”sind nicht nur wünschenswerte Ideale, sondern reale Notwendigkeiten im heutigen Deutschland, wo Subjektivität, Entstellungssucht und Sonderinteressen ständig nach Ausdrucksmöglichkeiten suchen”, hieß es im “Wegweiser zu gutem Journalismus”, den die Alliierten im April 1947 herausgaben (zitiert nach K. Koszyk in: Mediengeschichte S.52).” ARD-Alpha
1.8 Pressekodex
Für die journalistischen Pflichten gibt den Pressekodex des Presserats. Aber es handelt sich nur um eine Selbstverpflichtung, nicht um gesetzliche Pflichten. Und, Überraschung, in diesem Pressekodex kommt eine Pflicht zur Trennung von Bericht und Kommentar nicht vor. Der Pressekodex kennt nur die Trennung von Werbung und Redaktion.
1.9 Frei-willig
Freiwillige Selbstverpflichtungen funktionieren bekanntermaßen nicht. Haben selbst bei Profis nie funktioniert. Wie sollen sie dann bei nicht ausgebildeten Laienjournalisten funktionieren, wie jeder twitter-Nutzer einer ist? Kurz zur Erinnerung ein paar Beispiele:
1.9.1 BILD
Die BILD-Zeitung war schon in den 80ern, spätestens nach den Recherchen von Günther Wallraf, sprichwörtlich bekannt für ihren “laxen” Umgang mit der Wahrheit. Damals machte der Satz die Runde: “Mutter drehte Kind durch Fleischwolf, BILD sprach mit der Bulette”. Seit Beginn der Statistik des Presserates 1986 war Bild laut Wikpedia die am meisten gerügte Zeitung mit 233 Rügen bis zum ersten Quartal 2021.
1.9.2 Spiegel
“1956/1957, rund zehn Jahre nach der Gründung des Blattes, verfasste Hans Magnus Enzensberger eine kritische Analyse über Die Sprache des Spiegel, in der er eine Reihe von Thesen aufstellte: Das deutsche Nachrichtenmagazin sei im Grunde kein Nachrichtenmagazin, da es seinen Informationsgehalt in die Form von „Storys“ kleide, Der Spiegel übe nicht Kritik, sondern deren Surrogat, der Leser des Spiegels werde nicht orientiert, sondern desorientiert” Wikipedia.
Wenn schon “altehrwürdige”, als Stützen der Demokratie angesehene Presseorgane wie der Spiegel zugunsten fesselnder Stories auf eine möglichst objektive Berichterstattung verzichten, was ist dann mit “Presseorganen”, welche klar das Ziel verfolgen, ihre Leserschaft zugunsten bestimmter politischer Akteure zu manipulieren? Was ist mit Akteuren, die mit großer Reichweite schamlos bösartige Lügen verbreiten, um unsere Gesellschaft zu destabilisieren und schädliche Narrative durchzusetzen?
1.9.3 Nius
Nehmen wir z.B. Nius, ein rechtspopulistisches und rechtskonservatives Onlinemedium, bei welchem die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MaBB) inzwischen (Februar 2024) prüft, ob ein Aufsichtsverfahren in Gang gesetzt werden muss Wikipedia.
Nehmen wir zum Beispiel den ost-deutschen “Journalisten” Ralf Schuler, der in der DDR für die Blockflöten-Zeitung “Neue Zeit” schrieb, für das Boulevardblatt “BILD”, ein Buch mit dem skrupellosen Titel “Lasst uns Populisten sein: Zehn Thesen für eine neue Streitkultur”, und ein weiteres Buch, in welchem er die “Meinung” verbreitet, es sei geboten auch „alternative Erwärmungsursachen“ für den Klimawandel zu diskutieren. Der Nius-Zuarbeiter Schuler, macht bei Nius die Schwurbler-Manipulationstechnik “Just asking Questions” zum Programm, indem er das Spiegel-Motto “Sagen was ist” verdreht zu “Fragen was ist”.
1.9.4 RT
RT (bis 2009: Russia Today) ist ein 2005 vom russischen Staat gegründetes und finanziertes Auslandsfernsehprogramm, das im Internet und per Satellitentranspondern verbreitet wird. Es hat durch gezielte Desinformation und Propaganda geholfen, die Weltöffentlichkeit über die Absichten des russischen Regimes zu täuschen und den Angriffskrieg gegen die Ukraine vorzubereiten: die Ukraine existiere gar nicht, die nicht existierenden Ukrainer seien Nazis, deren Freiheitswillen sei vom Westen finanziert, russischsprachige Ukrainer seien Russen und würden in der Ukraine verfolgt, die NATO greife Russland an, Russland müsse sich verteidigen, usw.
Am 2. März 2022 trat ein Verbot jeglicher Übertragung von RT-Inhalten EU-weit in Kraft, um die Verbreitung von Lügen über den russischen Überfall auf die Ukraine zu verhindern.
1.10 Laien
Wenn hauptberufliche Journalisten sich einen laxen Pressekodex geben und die Pressefreiheit als Rechte ohne Pflichten missbrauchen, was ist dann mit den nicht-ausgebildeten Gelegenheitsschreibern, die dank der technischen Revolutionen des Internets, der sozialen Netzwerke und des Smartphones ein Massenpublikum erreichen können?
1.11 Bösartige Akteure
Russland führt hybriden Krieg gegen das freie Europa. Russland führt einen brutalen Angriffskrieg von außen gegen den Schutzwall im Osten der Ukraine. Russland spioniert und sabotiert in der gesamten EU. Und Russland versucht die demokratischen Gesellschaften von innen zu entmutigen, zu spalten, und mit extremistischen Parteie wie der AfD und dem BSW zu zerstören. Die stärkste Waffe Russlands ist zersetzende Desinformation.
1.12 Firehose of Falsehoods
Russland industrialisiert die Verbreitung von pro-russischer Desinformation
- durch professionelle Akteure wie Bernd Höcke und Sahra Wagenknecht in reichweitenstarken Formaten wie Talkshows
- durch Multiplikatoren und nützlichen Idioten in sozialen Netzwerken
- durch Trollfabriken mit Fake-Konten in sozialen Netzwerken
- und zunehmend durch von künstlicher Intelligenz automatisierte Bots
- gestützt durch Fake-Zeugen (z.B. Alina Lipp)
- gestützt durch manipulative Quellen (z.B. Anti-Spiegel)
- gestützt durch gefälschte Presse-Webseiten (Doppelgängerkampagne)
Das Ziel der Firehose of Falsehoods Propagandatechnik ist es, die Öffentlichkeit auf möglichsten vielen Kommunikationskanälen mit vielen verschiedenen Narrativen zu fluten, so viel, so schnell, dass
- die demokratische Öffentlichkeit aufgibt, durch Bewerten von Informationen und eigenes aufgeklärtes Denken ein eigenes Bild der Wahrheit sich zu erarbeiten
- damit umso leichter eines der oft wiederholten russischen Lügennarrative im Gedächnis bleibt und als wahr erinnert wird
- damit von der Wahrheit und dem nötigen Verteidigen der Freiheit abgelenkt wird
1.13 Zwischenfazit 1
Unter dem Deckmantel von Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sind bösartige Akteure dabei, mit Desinformation unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu zersetzen. Schauen wir dem dekadent tatenlos zu oder sind wir resilient und wehren uns? Erlauben wir Lügnern, Hetzern und Hassern sich auf unseren Kommunikationswegen zusammenzurotten, und friedliche engagierte Bürger zu bedrohen, zu verfolgen und extremistischen Parteien in die Arme zu hetzen? Erlauben wir weiter die gesetzlosen Zustände auf unseren Kommunikationswegen oder tun wir, was wir bei Straßen und Autos so erfolgreich getan haben: eine hochzivilisierte regelbasierte Ordnung zu schaffen, welche eine faktenbasierte Meinungsbildung wieder ermöglicht, die die Grundlage für die freie Meinungsäußerung sein sollte. Der Slogan von BILD “Dir Deine Meinung” nicht im Desinformationssturm gewalttätig ins Hirn geblasen, sondern ganz zivil gebildet, auf Basis zuverlässiger Quellen, ohne Lügen, Manipulation oder gar Drohungen.